Bis zu 5’000 Euro Bussgeld: Winterreifenpflicht im Ausland

 

Vor dem Start in den Skiurlaub bitte noch einmal überprüfen: Sind die Winterreifen auf dem Auto? Sonst könnte es eine teure Reise werden.

Wussten Sie, dass es in der Schweiz keine generelle Winterreifen-Pflicht gibt, den Autofahrern aber trotzdem Bussgelder drohen, wenn sie auf verschneiten Strassen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern?

Bei winterlichen Strassenverhältnissen sind in Deutschland entsprechende Reifen Pflicht. Ist man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs riskiert man ein Bussgeld in Höhe von bis zu 80 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatenbank Flensburg. Damit kommen Winterreifenmuffel noch günstig weg: In anderen europäischen Ländern sind die Strafen höher, warnt der ADAC.

So drohen teils drastische Bussgelder: In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bussgeld in Einzelfällen bis zu 5’000 Euro betragen.

Die Vorschriften dazu sind von Land zu Land leicht unterschiedlich: In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Strassenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden. Zudem schreiben Österreich und Tschechien eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vor.